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- 28. Juli 2025
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§ 57a-Überprüfung: Warum sie so wichtig ist
Die § 57a-Begutachtung – besser bekannt als „Pickerl“ – ist in Österreich die gesetzlich vorgeschriebene technische Überprüfung deines Fahrzeugs. Sie ist mehr als nur ein Stempel auf der Windschutzscheibe: Sie garantiert, dass dein Auto verkehrssicher, vorschriftsgemäß und umweltfreundlich unterwegs ist.
Was ist § 57a überhaupt?
- Grundlage ist das österreichische Kraftfahrgesetz (KFG)
- Alle Fahrzeuge müssen regelmäßig auf Sicherheit, Umwelt und Vorschriftsmäßigkeit geprüft werden
- Gilt für: Pkw, Lkw, Motorräder, Anhänger u. v. m.
Warum ist die § 57a-Überprüfung so wichtig?
- Sicherheitscheck für dich und andere Verkehrsteilnehmer
- Früherkennung von technischen Mängeln oder Verschleiß
- Pflicht für die Zulassung und Teilnahme am Straßenverkehr
- Vermeidung von Strafen und Stilllegung bei Kontrolle
- Wichtig beim Verkauf oder bei Leasingrückgabe
Wie lange ist das Pickerl gültig?
Die 3-2-1-Regel
- Drei Jahre nach der ersten Zulassung
- Zwei Jahre nach der ersten Begutachtung
- Ein Jahr nach der zweiten und nach jeder weiteren Begutachtung
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Du findest den nächsten Termin auf deinem Pickerl-Aufkleber an der Windschutzscheibe
Du hast ein gewisses Zeitfenster:
- 1 Monat vor dem Fälligkeitstermin
- 4 Monate nach dem Monat der Erstzulassung
- → Innerhalb dieser insgesamt 6 Monate darfst du das Pickerl machen lassen. Danach wird es illegal.
Was wird kontrolliert?
- Bremsen, Lenkung, Beleuchtung, Reifen, Fahrwerk
- Abgasanlage, Sicherheitsgurte, Flüssigkeitsstände
- Austritt von Öl, Kühlflüssigkeit oder Kraftstoff
- Bei neueren Fahrzeugen: Fehlerspeicher und Diagnosesysteme
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