ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

der FORSTINGER Österreich GmbH


Stand: Februar 2023


§ 1 Allgemeines – Geltungsbereich
1. Die folgenden Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Forstinger Österreich GmbH, im Folgenden „www.forstinger.com“ ,„Forstinger“, „uns“ oder „wir“ bezeichnet, gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Forstinger Österreich GmbH und den Kunden. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung. Sämtliche personenbezogenen Bezeichnungen sind geschlechtsneutral zu verstehen.

2. Verbraucher im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, mit denen die Forstinger Österreich GmbH in Geschäftsbeziehung tritt, ohne dass diesen eine unternehmerische Tätigkeit zuzurechnen ist (§ 1 Abs. 1 Z. 2 KSchG).

3. Unternehmer im Sinne dieser Geschäftsbedingungen ist, wer ein Unternehmen betreibt (§ 1 UGB). Unternehmer sind juristische Personen oder Personengesellschaften sowie solche natürliche Personen, die in Ausübung einer gewerblichen, selbständigen oder freiberuflichen Tätigkeit handeln. Behörden und öffentliche Einrichtungen werden wie Unternehmen behandelt.

4. Kunden im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher, als auch Unternehmer. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen der Kunden werden selbst bei Kenntnis nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihre Geltung wird ausdrücklich schriftlich vereinbart.

§ 2 Angebot und Bestellung
1. Bestellte Teile sind vom Kunden genau zu bezeichnen. Für Mängel oder Schäden, die durch unvollständige oder ungenaue Angaben des Kunden entstehen, haftet die Forstinger Österreich GmbH nicht.

 2. Bei jeder Bestellung werden zumindest 20% des Kaufpreises, mindestens jedoch EUR 20,-, als Anzahlung verrechnet.

3. Im Einzelnen ausverhandelte Preise und Rabatte gelten nur für den jeweiligen Einzelauftrag und haben keine Folgewirkung für weitere Aufträge.

§ 3 Preise
1. Es gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung angeführten Preise. Die angeführten Preise sind Endpreise, d.h. sie beinhalten die jeweilige gültige gesetzliche Umsatzsteuer und sonstige Preisbestandteile.

 § 4 Zahlung
1. Die Zahlung der verkauften Ware hat bei Übergabe bar oder mittels Bankomat – oder Kreditkarte – zu erfolgen, sofern im Einzelfall keine anderen Vereinbarungen getroffen werden.
Ist der Kunde Unternehmer besteht die Möglichkeit der Bezahlung mittels Lieferschein nach Vereinbarung, in diesem Falle erfolgt die Abrechnung per Sammelrechnung, 14-tägig oder 30-tägig.

2. Die Aufrechnung von Forderungen des Kunden gegen die Forstinger Österreich GmbH mit dessen Forderungen ist ausgeschlossen, es sei denn, dass die Forstinger Österreich GmbH zahlungsunfähig geworden ist oder die Gegenforderung im rechtlichen Zusammenhang mit den Zahlungsverbindlichkeiten von Forstinger Österreich GmbH stehen, gerichtlich festgestellt oder von der Forstinger Österreich GmbH anerkannt worden sind.

§ 5 Eigentumsvorbehalt
1. Alle gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum der Forstinger Österreich GmbH. Das Vorbehaltseigentum erstreckt sich auch auf verarbeitete Gegenstände.

2. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts sorgfältig zu behandeln. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, hat der Kunde diese auf eigene Kosten regelmäßig durchzuführen.

3. Der Kunde hat die Forstinger Österreich GmbH unverzüglich schriftlich von allen Zugriffen Dritter auf die Ware zu unterrichten, insbesondere von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen sowie von etwaigen Beschädigungen oder der Vernichtung der Ware. Der Kunde hat der Forstinger Österreich GmbH alle Schäden und Kosten zu ersetzen, die durch einen Verstoß gegen diese Verpflichtung und durch erforderliche Interventionsmaßnahmen gegen Zugriffe Dritter auf die Ware entstehen.

4. Der Unternehmer ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsverkehr weiter zu veräußern. Der Unternehmer tritt der Forstinger Österreich GmbH bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen und verpflichtet sich, einen entsprechenden Vermerk in seinen Büchern oder auf seinen Fakturen anzubringen. Diese Abtretung wird von der Forstinger Österreich GmbH angenommen. Nach der Abtretung ist der Unternehmer zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Die Forstinger Österreich GmbH behält sich vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät.

5. Die Be- und Verarbeitung der Ware durch den Unternehmer erfolgt stets im Namen und im Auftrag der Forstinger Österreich GmbH. Erfolgt die Verarbeitung der Ware, so erwirbt die Forstinger Österreich GmbH an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der von der Forstinger Österreich GmbH gelieferten Ware. Dasselbe gilt, wenn die Ware mit anderen, nicht im Eigentum der Forstinger Österreich GmbH stehenden Gegenständen verarbeitet oder vermischt wird.

§ 6 Gewährleistung
1. Die Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate für Verbraucher und 12 Monate für Unternehmer. Sollte ein Hersteller eine längere Produktgarantie einräumen, so kann der Kunde auch nach Ablauf der Verkäufergewährleistung seine berechtigten Ansprüche aus dieser Garantie gegen den Hersteller geltend machen.

2. Die Gewährleistungsansprüche des Kunden beschränken sich zunächst auf das Recht zur Verbesserung oder Ersatzlieferung, wobei die Wahl des Verbrauchers durch die Forstinger Österreich GmbH abgelehnt werden kann, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist.
Dem Kunden, der Unternehmer ist, steht dieses Wahlrecht nicht zu. Eine Verbesserung gilt mit dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt. Ist die Verbesserung bzw. Ersatzlieferung fehlgeschlagen oder hat die Forstinger Österreich GmbH die Nacherfüllung insgesamt verweigert oder auf eine vom Kunden gesetzte angemessene Frist nicht reagiert, so ist der Kunde zur Herabsetzung der Vergütung oder zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
Schäden, die durch den unsachgemäßen Gebrauch und/oder Fehlbedienung der Ware durch den Kunden erfolgen, unterliegen nicht der Gewährleistung.

3. Ist der Kunde Unternehmer, leistet die Forstinger Österreich GmbH für Mängel der Ware zunächst nach Wahl der Forstinger Österreich GmbH Gewähr, durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Mängelansprüche des Unternehmers setzen voraus, dass dieser seine nach § 377 UGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß und rechtzeitig nachgekommen ist.

§ 7 Haftungsbegrenzung
1. Die Forstinger Österreich GmbH schließt die Haftung für Schäden, die durch leichte Fahrlässigkeit verursacht worden sind, aus, sofern diese keine vertragswesentlichen Pflichten, Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Garantien betreffen oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen des Erfüllungsgehilfen der Forstinger Österreich GmbH. Als „vertragswesentliche Pflichten“ gelten solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Es handelt sich somit um Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gefährden würde.

2. Schadenersatzansprüche aus Verzug oder nachgewiesener Ansprüche auf Aufwandersatz sind ausgeschlossen soweit die Forstinger Österreich GmbH nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat.

§ 8 Zugang zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen können jederzeit auf der Homepage www.forstinger.com/agb/ eingesehen und heruntergeladen werden.

§ 9 Vertragssprache
Die für den Vertragsabschluss zur Verfügung stehende Sprache ist deutsch.

§ 10 Kundendaten / Kundenbonusprogramm
1. Kunden können nach Registrierung für ein Benutzerkonto oder ohne Benutzerkonto Waren über das Service elektronisch zur Abholung reservieren lassen.

2. Forstinger Österreich GmbH betreibt mehrere Kundenbonusprogramme sowohl für Endkunden als auch Unternehmer. Nach Übermittlung des vollständig ausgefüllten Antragsformulars an Forstinger erfolgt die Ausstellung einer Kundenkarte, Voraussetzung für die Beantragung ist die Vollendung des 18. Lebensjahres.

3. Mit Zustellung der Kundenkarte an den Kunden gilt der Antrag auf Teilnahme am Bonusprogramm als angenommen. Mit Anmeldung zum Kundenbonusprogramm ist der Kunde ist mit der digitalen Erfassung, Verarbeitung und Speicherung seiner persönlichen Daten und Weiterleitung an Auftragsverarbeiter isd DSGVO im in der Datenschutz-Erklärung dargelegten Ausmaß einverstanden. Details zu aktuellen Konditionen und Aktionen des Bonusprogrammes finden Sie auf www.forstinger.com.

4. Für jede Kundenkarte wird ein eigenes Kundenkonto geführt. Der Kontostand weist die einzelnen Einkaufsumsätze (ausgenommen Einkäufe mit Kreditkarten, der Kauf von Vignetten und Gutscheinen, nicht jedoch deren Einlösung, sowie gesondert gekennzeichnete Aktionsverkäufe), die unter Vorlage der Kundenkarte getätigt wurden, aus. Bei jedem Karteneinsatz werden die Informationen zu den Einkäufen aufgezeichnet, um das Bonusprogramm elektronisch abwickeln zu können.

5. Die Kundenkarte ist bis auf Widerruf gültig und verbleibt im Eigentum von Forstinger. Forstinger behält sich vor die Karte im Missbrauchsfall zu sperren. Bei gemeldetem Verlust wird eine neue Karte zugesandt. Das Kundenkonto wird automatisch geschlossen, wenn die Kundenkarte innerhalb von drei Jahren nicht zumindest einmal verwendet wird.

6. Der Kunde kann seine Teilnahme am Kundenbonusprogramm jederzeit unter gleichzeitiger Rücksendung der Kundenkarte kündigen, ein erworbener Bonus verfällt in diesem Fall. Forstinger ist unter Einhaltung einer Frist von 14 Tagen zu einer Kündigung, bzw. zur Änderung oder Beendigung des Bonusprogrammes berechtigt.

7. Eine Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird dem Karteninhaber auf schriftlichem Weg zur Kenntnis gebracht und tritt nach Ablauf einer Frist von 14 Tagen ab Zustellung in Kraft, wenn der Karteninhaber innerhalb dieser Frist weder die Karte retourniert, noch den Kartenvertrag schriftlich kündigt.

8. Wenn du dich ausdrücklich damit einverstanden erklärt hast, nutzen wir die von dir mitgeteilten Daten auch, um dir relevante Informationen (etwa zu Gutscheinen, §57 Erinnerungen oder Newsletter) sowie Werbeangebote per Post oder per E-Mail zu übermitteln oder telefonisch mitzuteilen.

9. Diese Einwilligung kannst du jederzeit mit sofortiger Wirkung durch formlose Mitteilung per Post widerrufen. Der Widerruf bezüglich der Zusendung von Werbe-E-Mails kann auch dadurch erfolgen, dass du den mit „Abmelden“ gekennzeichneten Link in der dir zugesandten E-Mail anklickst.

10. Wir verarbeiten deine Daten ausschließlich auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen (DSGVO, TKG). Es werden von uns nur jene personenbezogenen Daten verwendet, die du uns bei der Anmeldung zur Ausstellung einer Kundenkarte, im Rahmen der Bestellung von Waren oder Dienstleistungen und/oder der Erteilung Ihres Einverständnisses für an dich gerichtete Werbung per Post, E-Mail und/oder Telefon mitgeteilt hast. Die Forstinger Österreich GmbH Datenschutzbestimmungen mit zusätzlichen Informationen sowie den wichtigsten Aspekten der Datenverarbeitung und Kontaktmöglichkeiten können jederzeit auf www.forstinger.com/datenschutz/ eingesehen werden.

§ 11 Jahresbonus/Rückvergütung

1. Bonusfähig sind grundsätzlich alle Umsätze, die auf dem Kundenkonto aufzeichnungsfähig sind. Das Einlösen des Jahresbonus ist nicht jahresbonusfähig. Nicht bonusfähig sind Einkäufe, die mittels Kreditkarte bezahlt werden - Einkäufe von Vignetten und Gutscheinen, nicht jedoch deren Einlösung - gesondert gekennzeichnete Aktionsverkäufe. Der Jahresbonus wird mit dem Jahresende berechnet und einmalig zu Beginn des Folgejahres in Form einer Warengutschrift versendet. Erwirbt der Businesskunde Waren unter Ausstellung eines Lieferscheins und ist die Bezahlung per Sammelrechnung vereinbart, darf der Businesskunde den auf der Warengutschrift ausgewiesenen Jahresbonus bei der nächsten Zahlung einbehalten.

2. Die aktuellen Konditionen sowie Berechnungsgrundlagen der Rückvergütung findest du auf www.forstinger.com oder in deiner Filiale. Wir behalten uns das Recht vor, allfällige Aktionen und die Berechnungsgrundlage und Höhe der Rückvergütung jederzeit abzuändern.

3. Eine Barablöse des Jahresbonus sowie das Zusammenlegen von Bonusguthaben sind nicht möglich. Der Jahresbonus verfällt, wenn er nicht bis spätestens den 30.06. des Ausstellungsjahres eingelöst wird.

§ 12 Gerichtsstand / Erfüllungsort / Anwendbares Recht
1. Verträge mit der Forstinger Österreich GmbH unterliegen ausschließlich österreichischem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes und der österreichischen Kollisionsnormen.

2. Sofern der Kunde Unternehmer ist, gilt St. Pölten als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart. Die Forstinger Österreich GmbH ist jedoch berechtigt, den Kunden auch am Gerichtsort seines Wohnsitzes zu klagen.

3. Erfüllungsort für Unternehmer ist St. Pölten.

4. Sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam, bleibt der Vertrag im Übrigen aufrecht.

5. Soweit die Bestimmungen nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam sind, richtet sich der Inhalt des Vertrages nach den gesetzlichen Vorschriften. Der Vertrag ist nur dann unwirksam, wenn das Festhalten an ihm auch unter Berücksichtigung der nach den gesetzlichen Vorschriften vorzunehmenden Änderungen eine unzumutbare Härte für eine der Vertragsparteien darstellen würde.