Das "Pickerl" für´s geliebte Zweirad
ab € 40,-
Der Prüfumfang der §57a Begutachtung ist vom Gesetzgeber auf für Mopeds und Motorräder vorgeschrieben.
Die Überprüfung umfasst je nach Fahrzeug:
- Identifizierung des Fahrzeuges
- Bremsanlage
- Lenkung
- Sicht
- Leuchten, Reflektoren und elektronische Anlagen
- Achsen, Räder, Reifen und Aufhängungen
- Fahrgestell und daran befestigte Teile
- Sonstige Ausstattungen soweit vorgeschrieben
- Umweltbelastun
Zulassungsschein für den Termin nicht vergessen!